Erschließungsbeitrag · §§ 127 ff. BauGB

Ihr Erschließungs­beitrags­bescheid – verständlich geprüft.

Vier- oder fünfstellige Forderung, kurze Frist, viel Juristendeutsch? Verschaffen Sie sich in wenigen Minuten online eine erste Orientierung – und übergeben Sie den Fall bei Bedarf direkt an die Kanzlei.

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Signet erschliessungsbeitrag.de
Zwei kostenlose Tools

In wenigen Minuten zur ersten Einschätzung

Beide Tools laufen direkt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden dabei nicht gespeichert – erst wenn Sie aktiv eine Anfrage senden, werden Daten an die Kanzlei übermittelt.

So funktioniert es

Von der ersten Orientierung zur Mandatsanfrage

01

Tool ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen oder tragen Sie die Eckdaten Ihres Bescheids ein – ganz ohne Anmeldung.

02

Einschätzung erhalten

Sie sehen sofort, ob und welche Punkte eine genauere Prüfung nahelegen – verständlich erklärt.

03

Bescheid prüfen lassen

Bei Bedarf laden Sie Ihren Bescheid hoch und senden eine Anfrage sicher an die Kanzlei.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Erschließungsbeitrag

Was ist ein Erschließungsbeitrag?
Der Erschließungsbeitrag (§§ 127 ff. BauGB) ist ein einmaliger Beitrag, mit dem Gemeinden Eigentümer an den Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wege, Grünanlagen) beteiligen. Eigentümer tragen regelmäßig bis zu 90 %, die Gemeinde mindestens 10 %.
Welche Frist habe ich nach Erhalt des Bescheids?
In der Regel beträgt die Rechtsbehelfsfrist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ob ein Widerspruch oder direkt eine Klage statthaft ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen – eine kurze Ersteinschätzung schafft schnell Klarheit.
Kann ein Beitrag nach vielen Jahren noch festgesetzt werden?
Nicht unbegrenzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.2013 – 1 BvR 2457/08) dürfen Beiträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Eintritt der Vorteilslage festgesetzt werden. Die Länder haben dazu Höchstfristen geschaffen. Unser Verjährungs-Check liefert hierzu eine erste Orientierung.
Ist die Online-Einschätzung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Tools liefern eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Eine verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt erst im Rahmen eines Mandats durch die Kanzlei.
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